Schüler:innen ab dem 8. Schulbesuchsjahr wird es ermöglicht, zum Zweck der individuellen Berufsorientierung an bis zu 5 Tagen pro Schuljahr vom Unterricht fern zu bleiben.
Folgende Dokumente sind zur Durchführung von Schnuppertagen zu empfehlen:
Schnuppern während der Unterrichtszeit:
Schnuppern außerhalb der Unterrichtszeit: